Beitrag

Der Beitrag ist die regelmäßige oder einmalige Zahlung an die Versicherungsgesellschaft, die für die vereinbarte Versicherungssumme geleistet werden muss. Sie können in der Regel selbst entscheiden, ob Sie den fälligen Beitrag auf einmal oder laufend in Form einer monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Summe zahlen wollen. Die Beitragshöhe ist vom Status der versicherten Person, z.B. vom Alter oder Gesundheitszustand, abhängig. Natürlich beeinflusst auch die vereinbarte Versicherungssumme die Höhe des zu zahlenden Beitrags. In der Regel können Sie die Beitragszahlungsdauer selbst bestimmen. Wenn Sie in einem kürzeren Zeitraum (z.B. bis zum 65. Lebensjahr) einzahlen möchten, ist der regelmäßige Beitrag entsprechend höher als bei einer lebenslangen Beitragszahlungsdauer.

Bezugsberechtigte Person

Bezugsberechtigt ist die im Vertrag festgelegte Person, die nach dem Tod des Versicherten das Geld erhalten soll. Wenn kein Bezugsberechtigter im Vertrag angegeben wurde, erhalten die Erben die vereinbarte Versicherungssumme.

Gesundheitsprüfung

Bei einer Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung müssen Sie dem Versicherer Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben. Frühere oder derzeitige Erkrankungen können dazu führen, dass Sie abgelehnt werden oder Einschränkungen bei den Konditionen hinnehmen müssen. Treffen Sie Falschaussagen oder verschweigen Sie der Versicherungsgesellschaft etwas, kann es passieren, dass die Versicherungssumme nicht ausgezahlt wird. Auch Vertragsstrafen können in diesem Fall auftreten. Bei einem Tarif mit Gesundheitsfragen entfällt in der Regel die Wartezeit.

Rückkaufswert

Mit dem Rückkaufswert wird der Geldbetrag bezeichnet, den Sie bei der Kündigung Ihrer Sterbegeldversicherung erhalten. Vor der Auszahlung wird eine bestimmte Summe vom Rückkaufswert abgezogen, da sich durch Ihre Kündigung die Finanzlage des Versicherungsunternehmens ändert. Dieser Abzug wird von der Versicherungsgesellschaft berechnet und muss laut des Versicherungsvertragsgesetzes angemessen sein.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung. Sie dient der Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Die bei Vertragsabschluss bestimmte Versicherungssumme wird nach dem Tod der versicherten Person an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, wenn alle festgelegten Bedingungen erfüllt wurden. Das Geld dient der Deckung von Bestattungskosten und ist durch diese Zweckgebundenheit vor möglichen Ansprüchen Dritter, z.B. des Sozialamts, geschützt. Das Geld ist zudem bis zu einem bestimmten Wert nicht pfändbar.

Unfalltod

Stirbt die versicherte Person aufgrund eines Unfalls, entfällt in der Regel die Wartezeit (wenn vorhanden) und die Versicherungssumme wird sofort ausgezahlt. Manche Versicherer zahlen bei einem Unfalltod sogar die doppelte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person.

Überschussbeteiligung

Im Todesfall der versicherten Person erhöht sich die garantierte Versicherungssumme in der Regel um Überschussanteile. Eingezahlte Gelder werden von der Versicherungsgesellschaft verzinst, sodass es zu Mehreinnahmen kommt. Zudem können Überschüsse entstehen, wenn der Verlauf der Leistungen und Kosten positiver ausfallen als bei der Tarifberechnung angenommen. Bei Vertragsabschluss sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme nur auf den eingezahlten Beiträgen und nicht auf möglichen Überschüssen fußt. Ansonsten wird womöglich eine geringere Versicherungssumme gezahlt, wenn die Leistungen und Kosten negativer verlaufen als vorher angenommen.

Versicherte Person

Der versicherten Person gilt der im Vertrag festgelegte Versicherungsschutz. Stirbt diese Person erhalten die Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme zur Deckung der Bestattungskosten. Versicherungsnehmer und versicherte Person können identisch sein.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer schließt den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Beiträge für die Versicherung. Der Versicherungsnehmer kann gleichzeitig die versicherte Person sein, wenn die Sterbegeldversicherung auf den Tod dieser Person abgeschlossen wurde.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die im Vertrag festgelegte Geldsumme, die nach dem Tod der versicherten Person ausgezahlt wird. Sie dient der Begleichung von Bestattungskosten. In der Regel kann der Versicherungsnehmer den Betrag selbst bestimmen, wenn dieser zwischen der Mindest- und Höchstsumme des Tarifs liegt. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dem Bezugsberechtigten ausgezahlt, wenn die versicherte Person (nach Ablauf der Wartezeit) stirbt und alle geforderten Beiträge beglichen wurden. Im Normalfall erhöht sich die garantierte Versicherungssumme durch Überschussanteile.

Versicherungsunternehmen

Generell bietet eine Versicherungsgesellschaft (Assekuranz) Sterbegeldversicherungen an. Private Versicherungsunternehmen können entweder in einer Aktiengesellschaft oder in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert sein. Große Versicherer, die mehrere Versicherungen in Ihrem Angebot haben, sind meist Aktiengesellschaften. Ein Beispiel wäre die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Sterbekassen, wie die Höchster Sterbekasse, sind im Gegensatz dazu als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ausschließlich als Anbieter für Sterbegeldversicherungen tätig. Neben den privaten Versicherungsunternehmen gibt es noch die öffentlich-rechtlichen Anbieter in der Rechtsform einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts. Ein Beispiel wäre die Sparkasse Oberpfalz.

Wartezeit

Manche Sterbegeldversicherungen behalten sich eine sogenannte Wartezeit vor. In diesem Zeitraum (meist 12 bis 36 Monate) ist der Anspruch auf die vereinbarte Geldsumme eingeschränkt. Je nach Vertragsbedingungen und bereits verstrichener Wartezeit werden entweder nur die bereits eingezahlten Beiträge erstattet oder ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme wird ausgezahlt.


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